Informationen zur Förderung von Bildungsmaßnahmen

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Begabtenförderung

Gefördert werden anspruchsvolle Weiterbildungsmaßnahmen. Dazu zählen zum Beispiel fachbezogene, berufliche Weiterbildungen, Qualifikationen für Leitungs- und Lehrtätigkeiten, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen wie Sprachkurse, EDV-Training oder Qualitätsmanagement. Gefördert werden Mitarbeitende im Gesundheitswesen in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen, die ihre Abschlussprüfung mit besser als „gut“ bestanden haben oder ihre Qualifizierung durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers nachweisen können. Bei der Aufnahme in das Förderprogramm müssen die Teilnehmenden jünger als 25 Jahre alt sein.

Informationen:
Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung (SBB)
Lievelingsweg 102-104
D - 53119 Bonn
Tel +49 (0) 228 62931-0
Fax +49 (0) 228 62931-11  

http://www.begabtenfoerderung.de/
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B. Braun-Stiftung

Bei der B. Braun-Stiftung kann ein Einzelstipendium beantragt werden. Kriterien für die Bewilligung eines Stipendiums sind u. a.:

• Antragsstellung mindestens zwölf Wochen vor Beginn der Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme

  • Abgeschlossene Ausbildung in der Krankenpflege mit der Examensnote „gut“ oder besser
  • Dreijährige Berufstätigkeit nach dem Examen

Informationen:
B.Braun-Stiftung
Brigitte Vitt
Postfach 1120
D - 34209 Melsungen
Tel +49 (0) 5661 711647
http://www.bbraun-stiftung.de/ 

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KDA - Kuratorium Deutsche Altershilfe

Das Kuratorium Deutsche Altershilfe fördert Träger der freien Wohlfahrtspflege - keine Einzelpersonen - bei der Fort- und Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Altenhilfe. Gefördert werden Lehrgänge und Fachveranstaltungen, die systematisch dazu beitragen, die fachliche und soziale Kompetenz der haupt- und ehrenamtlich Tätigen in der Altenhilfe zu erhalten und zu verbessern.

Informationen:
Kuratorium Deutsche Altershilfe
Wilhelmine-Lübke-Stiftung e. V.
An der Pauluskirche 3
D - 50677 Köln
Tel +49 (0) 221 931847-0

www.kda.de
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Bundesagentur für Arbeit

Das Programm WeGebAU der Arbeitsagentur richtet sich an Ältere und Geringqualifizierte in Unternehmen. Förderungsinstrumente sind der Arbeitsentgeltzuschuss für Arbeitgeber sowie die Förderung beruflicher Weiterbildung, die an Arbeitnehmer gezahlt wird.

Der Arbeitsentgeltzuschuss soll ungelernten Arbeitnehmern die Möglichkeit zum Erwerb von Teilqualifikationen oder zum Nachholen eines fehlenden Berufsabschlusses bieten, ohne ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis kündigen zu müssen. Die Förderung beruflicher Weiterbildung verfolgt das Ziel, in Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten die Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer zu sichern.

Informationen:
Ihre örtliche Agentur für Arbeit
http://www.arbeitsagentur.de/
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Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG ("Meister-BAföG")

Am 01.07.2009 ist das „Zweite Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (2. AFBGÄndG)“ in Kraft getreten. Damit gelten für alle neu beginnenden Aufstiegsfortbildungen deutlich verbesserte Förderkonditionen. Das 2. AFBGÄndG ist ein Kernelement der Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung, die dafür sorgen soll, dass noch mehr Menschen als bisher für Fortbildungen gewonnen werden können, damit ein qualifizierter Fachkräftenachwuchs sichergestellt wird. Nachdem bisher schon Gesundheits- und Krankenpflegepersonen Leistungen nach dem sogenannten „Meister-BAföG“ in Anspruch nehmen konnten, werden nunmehr auch Altenpflegepersonen und Erzieher in das Meister-BAföG“ eingebunden.
Am 01.07.2009 ist das „Zweite Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (2. AFBGÄndG)“ in Kraft getreten. Damit gelten für alle neu beginnenden Aufstiegsfortbildungen deutlich verbesserte Förderkonditionen. Das 2. AFBGÄndG ist ein Kernelement der Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung, die dafür sorgen soll, dass noch mehr Menschen als bisher für Fortbildungen gewonnen werden können, damit ein qualifizierter Fachkräftenachwuchs sichergestellt wird. Nachdem bisher schon Gesundheits- und Krankenpflegepersonen Leistungen nach dem sogenannten „Meister-BAföG“ in Anspruch nehmen konnten, werden nunmehr auch Altenpflegepersonen und Erzieher in das Meister-BAföG“ eingebunden. Die neuen Regelungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Gefördert wird nunmehr eine und nicht mehr die erste Aufstiegsfortbildung. Hat man bereits eine selbst oder anderweitig finanzierte Aufstiegsfortbildung absolviert, ist dies nicht mehr förderschädlich.
  • Bei Bestehen der Prüfung wird ein Erlass von 25 % auf das auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallende Restdarlehen gewährt.
  • Der Erhöhungsbeitrag für Kinder beim Unterhaltsbeitrag wurde auf 210 Euro pro Kind erhöht und wird nunmehr zu 50 % bezuschusst. Der Erhöhungsbeitrag wird einkommens- und vermögensabhängig gewährt.
  • Alleinerziehende erhalten pauschalisiert und ohne Kostennachweis einen Kinderbetreuungszuschlag von 113 Euro monatlich pro Kind bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr des Kindes. Bei der Betreuung behinderter Kinder ist die Altersgrenze für den Bezug des Kinderbetreuungszuschlags abgeschafft worden.
  • Maßnahmen wie Klausurenkurse oder mündliche Prüfungssimulationen, die für das Bestehen der Prüfung hilfreich sind, werden in einem gewissen Umfang mit gefördert.
  • Ausländische Fortbildungswillige, die bereits langfristig aufenthaltsberechtigt sind oder lange in Deutschland leben und eine dauerhafte Bleibeperspektive haben, werden künftig auch ohne Anknüpfung an eine vorherige Mindesterwerbsdauer nach dem AFBG gefördert.

Gefördert werden bspw. im Krankenpflegeberuf, je nach persönlicher Einkommens- und Vermögenslage, alle fachbezogenen Weiterbildungen (Intensivpflege und Anästhesie, pädiatrische Intensivpflege, Operationsdienst, Endoskopie, Nephrologie, Onkologie, Rehabilitation, Psychiatrie) nach den Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) sowie die Weiterbildung zur Stations- und Pflegedienstleitung. Die Anträge sind beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung im Landratsamt bzw. Rathaus zu stellen.

http://www.meister-bafoeg.info/

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Informationsmaterial

Bafög